Ein Mensch stirbt, und plötzlich stehen Sie vor Entscheidungen, für die Sie sich nie vorbereitet haben. Gleichzeitig bricht etwas in Ihnen ein. Beides geschieht im selben Moment.
Was in den ersten Stunden, Tagen und Wochen tatsächlich zu tun ist — und was warten kann — ist selten klar. Niemand erklärt es einem vorher. Dieser Leitfaden gliedert die Aufgaben nach Zeit, damit Sie nicht alles auf einmal überblicken müssen.
Die ersten Stunden
Den Tod feststellen lassen
Wenn jemand zu Hause stirbt, ist der erste Schritt: den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen. Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und einen Totenschein ausstellen — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Schritt kann nichts Weiteres eingeleitet werden.
Stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt die Einrichtung die Todesfeststellung. Sie werden dann in der Regel telefonisch informiert.
Was viele nicht wissen: Außerhalb der Praxiszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) zuständig. Bei einem unklaren Todesfall — oder wenn der Tod unbeaufsichtigt eingetreten ist — wird die Polizei hinzugezogen. Das ist keine Beschuldigung, sondern Pflicht.
Einen Bestatter beauftragen
Sie müssen einen Bestatter nicht sofort beauftragen, aber innerhalb der ersten 24 bis 36 Stunden. Der Verstorbene darf nicht unbegrenzt zu Hause bleiben. Der Bestatter koordiniert die Überführung und klärt die weiteren Schritte.
Ein guter Bestatter nimmt Ihnen viele organisatorische Aufgaben ab — darunter die Sterbeurkunde beim Standesamt. Das ist keine Selbstverständlichkeit, also fragen Sie explizit danach.
Sie sind nicht verpflichtet, den ersten Bestatter zu wählen. Preise und Leistungen unterscheiden sich erheblich. Notfalls kann ein kurzer Vergleich auch am nächsten Tag noch geschehen.
Engste Familie informieren
Partner, Kinder, Geschwister. Weitere Bekannte und Kollegen können später informiert werden. In den ersten Stunden müssen Sie das nicht abarbeiten.
Die ersten Tage
Die Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist das zentrale Dokument — ohne sie können Sie kaum etwas regeln. Der Tod muss dem Standesamt innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden, üblicherweise durch den Bestatter.
Beantragen Sie von Anfang an mehrere Ausfertigungen — mindestens fünf bis sieben. Banken, Versicherungen, Behörden und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein Original.
Behörden und Institutionen informieren
Dringend — innerhalb der ersten Woche:
- Krankenversicherung des Verstorbenen
- Arbeitgeber
- Rentenversicherung — laufende Rentenzahlungen müssen gestoppt werden; zu viel gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden
- Hausbank — Konten sperren oder Vollmachten klären
Kann etwas warten — erste zwei Wochen:
- Vermieter, falls die Wohnung zu kündigen ist
- Versicherungen (Lebens-, Sterbegeldversicherung) — Frist meist drei Monate
- Mobilfunkvertrag, Streaming-Abonnements, andere Dauerschuldverhältnisse
Testament und Erbfolge
Ein vorhandenes Testament muss unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Nachlassgericht ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge: Kinder erben zu gleichen Teilen, der Ehepartner erhält je nach Güterstand einen Anteil. Das Nachlassgericht klärt dies im Erbscheinverfahren auf Antrag.
Zur Erbschaftssteuer: Die Frist zur Meldung beim Finanzamt beträgt drei Monate nach Kenntnis des Erbfalls.
Was viele vergessen
Digitales Erbe und Zugänge sichern
E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking — ohne Zugangsdaten sind diese Konten für Angehörige oft dauerhaft unzugänglich.
Was konkret zu tun ist:
- Suchen Sie nach einer Passwortliste oder einem Passwort-Manager des Verstorbenen.
- Sichern Sie Fotos aus Cloud-Diensten (iCloud, Google Fotos, Dropbox) so früh wie möglich lokal. Konten werden irgendwann gelöscht oder gesperrt.
- Informieren Sie Facebook und Instagram — beide Plattformen bieten an, Profile in Gedenkseiten umzuwandeln oder zu löschen.
- Google ermöglicht über den “Inactive Account Manager” eine posthume Datenweitergabe, falls zu Lebzeiten eingerichtet.
Sprachnachrichten und Videos sichern — jetzt
Viele Menschen haben Sprachnachrichten des Verstorbenen auf dem Handy. Diese gehen verloren, wenn das Gerät zurückgesetzt wird.
Sichern Sie diese Dateien, bevor das Gerät weitergegeben wird. WhatsApp-Chats lassen sich als Textdatei exportieren. Sprachnachrichten können auf ein anderes Gerät übertragen werden.
Das klingt wie ein Detail. Für viele Angehörige ist es nach einigen Monaten eines der wertvollsten Dinge, die sie noch haben.
Erinnerungen zusammenführen
Fotos, Videos, Briefe verteilen sich auf Schubladen, Handys, Festplatten und Cloud-Dienste. Die erste Woche ist nicht der richtige Zeitpunkt, das vollständig zu erfassen. Aber es ist der richtige Zeitpunkt, nichts wegzuwerfen.
Bitten Sie Familienmitglieder, Fotos und Videos zu teilen. Manche Familien stellen fest, dass verschiedene Personen ganz unterschiedliche Aufnahmen haben — Fotos aus der Jugend bei der einen, die letzten Jahre bei der anderen.
Für Familien, die einen dauerhaften digitalen Ort für diese Erinnerungen suchen — außerhalb sozialer Netzwerke, zugänglich für alle die dazugehören — gibt es inzwischen eigene Plattformen. Lichthain ist eine davon: ein privater Gedenkort, auf dem Fotos, Texte und Erinnerungen zusammengeführt werden können. Das muss nicht sofort geschehen — aber es ist gut zu wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.
Die Beerdigung
Die Beerdigung findet meist innerhalb von acht bis zehn Tagen statt. Das ist sehr wenig Zeit für Entscheidungen, die sich anfühlen wie die letzten, die man für diesen Menschen trifft.
Was Sie entscheiden müssen:
- Erdbestattung oder Feuerbestattung (inzwischen über 70 % in Deutschland)
- Friedhof und Art der Grabstätte
- Zeremonie: kirchlich, weltlich oder beides
- Trauerredner, Pfarrer oder eigene Gestaltung
- Blumen, Musik, Lesungen
- Todesanzeige
Der Bestatter begleitet Sie durch die meisten dieser Entscheidungen. Es ist sein tägliches Geschäft.
Die ersten Monate
Verträge kündigen
Mietvertrag, Telefon, Internet, Zeitungen, Mitgliedschaften — all das läuft weiter, bis es gekündigt wird. Gehen Sie monatliche Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate durch. Sonderkündigungsrechte gelten in vielen Fällen: Bei Mobilfunk- und Internetverträgen können Sie mit der Sterbeurkunde außerordentlich kündigen.
Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Wenn das Erbe Schulden übersteigt, kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Diese Entscheidung sollte mit rechtlicher Beratung getroffen werden — die Frist ist hart.
Witwenrente und Hinterbliebenenleistungen
Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente müssen aktiv beantragt werden — sie laufen nicht automatisch an. Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Anträge bereit. Gleiches gilt für Sterbegeldleistungen aus privaten Versicherungen.
Die härteste Phase
Viele Angehörige berichten, dass nicht die ersten Tage die schwersten sind, sondern die Wochen danach. In den ersten Tagen gibt es Struktur: Bestatter, Standesamt, Beerdigung. Alle sind da. Es gibt Aufgaben.
Wenn all das vorbei ist, zieht der Alltag wieder ein — aber verändert. Der Anruf, der nicht mehr kommt. Der Platz am Tisch.
Strukturen helfen nicht, weil sie Trauer beenden. Sie helfen, weil sie dem Tag Halt geben, während das Innere noch nicht stabil ist. Caritas, Diakonie und viele Hospizdienste bieten kostenlose Trauerbegleitung an — ohne lange Wartezeiten und ohne bürokratischen Aufwand.
Häufige Fragen
Wer muss als Erstes angerufen werden?
Bei einem Tod zu Hause: zuerst den Arzt oder Bereitschaftsdienst (116 117), damit der Tod offiziell festgestellt werden kann. Erst danach den Bestatter. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung die Todesfeststellung und benachrichtigt Sie.
Was passiert, wenn es kein Testament gibt?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder sind Erben erster Ordnung. Das Nachlassgericht regelt auf Antrag den Erbschein. In unstreitigen Fällen ist das überschaubar. Bei mehreren Erben, Schulden oder unklaren Vermögensverhältnissen ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
Bis wann muss ich das Erbe ausschlagen?
Die Frist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt werden. Auf Fristverlängerungen sollten Sie sich nicht verlassen.
Muss ich Schulden des Verstorbenen bezahlen?
Wenn Sie das Erbe angenommen haben, haften Sie für die Schulden — allerdings nur mit dem geerbten Vermögen, nicht mit Ihrem eigenen. Übersteigen die Schulden das Vermögen, können Sie das Erbe ausschlagen oder Nachlassinsolvenz beantragen. Bei Unsicherheit: rechtlichen Rat einholen, bevor die Ausschlagungsfrist abläuft.
Was mache ich mit digitalen Konten des Verstorbenen?
Sichern Sie zuerst alle Fotos und Dateien aus Cloud-Diensten, bevor Konten gesperrt werden. Facebook und Google haben offizielle Prozesse für Todesfälle — diese erfordern einen Nachweis (Sterbeurkunde). Für Konten ohne hinterlegte Regelung bleibt oft nur der schriftliche Antrag mit Erbschein oder Sterbeurkunde.