Um das Konto eines Verstorbenen zu löschen, brauchen Sie fast immer die Sterbeurkunde, oft zusätzlich einen Verwandtschaftsnachweis. Jede Plattform hat ein eigenes Verfahren: Facebook und Instagram bieten Gedenkzustand oder Löschung, Google arbeitet über den Kontoinaktivität-Manager oder einen Antrag der Angehörigen, Apple über einen Nachlasskontakt, WhatsApp über eine Nachricht an den Support. Eine Regel gilt für alle: Sichern Sie zuerst das E-Mail-Postfach und löschen Sie es zuletzt.

Der Grund ist einfach: Das E-Mail-Konto ist der Generalschlüssel. Über die Funktion “Passwort vergessen” lassen sich darüber fast alle anderen Konten zurücksetzen. Wer das Postfach zu früh schließt, verliert oft den Zugang zu allem Übrigen.


E-Mail-Postfach zuerst sichern

Bevor Sie irgendein Konto anrühren, kümmern Sie sich um die E-Mail-Adresse des Verstorbenen. Sie ist die Schaltzentrale des digitalen Lebens: Über sie wurden Online-Banking, Versicherungen, Streaming-Dienste, soziale Netzwerke und Einkäufe registriert. Solange Sie Zugriff auf das Postfach haben, können Sie diese Dienste nach und nach aufspüren und regeln.

Suchen Sie zunächst nach den Zugangsdaten — in einem Passwort-Manager, einem Notizbuch oder den gespeicherten Passwörtern im Browser. Wenn Sie hineinkommen, durchsuchen Sie den Posteingang nach Rechnungen, Vertragsbestätigungen und Registrierungsmails. So entsteht eine Liste der Konten, um die Sie sich überhaupt kümmern müssen.

Erst wenn alles andere erledigt ist, löschen Sie das E-Mail-Konto selbst. Bei Gmail läuft das über den Antrag an Google, der weiter unten beschrieben wird. Bei anderen Anbietern wie GMX, Web.de oder T-Online genügt meist ein schriftlicher Antrag mit Sterbeurkunde und Erbnachweis. Welche Reihenfolge dabei sinnvoll ist und welche Konten Vorrang haben, ordnet unser Überblick zu den Regeln rund um den digitalen Nachlass ein.


Facebook: Gedenkzustand oder Löschung

Bei Facebook stehen zwei Wege offen, und die Entscheidung gehört zu den ersten, die Sie treffen sollten.

Der Gedenkzustand behält das Profil, friert es aber ein. Über dem Namen erscheint “In Erinnerung an”, neue Anmeldungen sind gesperrt, das Profil taucht nicht mehr in Vorschlägen oder Geburtstagserinnerungen auf. Bestehende Beiträge bleiben für den Freundeskreis sichtbar, und Angehörige können weiterhin Erinnerungen posten. Für viele Familien ist das ein Ort, der bewusst bestehen bleiben darf.

Die vollständige Löschung entfernt das Profil mit allen Inhalten unwiderruflich — die richtige Wahl, wenn die Familie keinen öffentlichen Gedenkort wünscht.

So gehen Sie vor: Facebook stellt für beide Fälle ein eigenes Hilfeformular bereit (“Spezielle Anfragen” im Hilfebereich). Für den Gedenkzustand reicht ein Nachweis des Todes, etwa ein Link zur Todesanzeige. Für die Löschung verlangt Facebook die Sterbeurkunde und einen Nachweis, dass Sie ein naher Angehöriger oder Nachlassverwalter sind — meist Sterbeurkunde plus Geburts- oder Heiratsurkunde.

Eine Besonderheit lohnt sich zu kennen: Facebook erlaubt es, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu benennen. Hatte der Verstorbene das getan, kann diese Person das Profil im Gedenkzustand eingeschränkt verwalten — etwa das Profilbild ändern oder eine Mitteilung anheften. Private Nachrichten lesen kann auch der Nachlasskontakt nicht.


Google: Kontoinaktivität-Manager und Antrag

Google deckt mit einem einzigen Konto oft Gmail, Google Fotos, YouTube, Google Drive und das Android-Telefon ab. Umso wichtiger ist es, hier nichts vorschnell zu löschen, bevor Fotos und Dokumente gesichert sind.

Der saubere Weg führt über den Kontoinaktivität-Manager (Inactive Account Manager). Damit kann jeder Nutzer zu Lebzeiten festlegen, was nach einer längeren Inaktivität passieren soll — ob bestimmte Daten an eine Vertrauensperson weitergegeben und ob das Konto anschließend gelöscht wird. War das eingerichtet, erledigt Google den Rest automatisch nach den Vorgaben des Verstorbenen. Das ist für die Hinterbliebenen die mit Abstand bequemste Lösung, setzt aber Vorsorge voraus.

Ohne diese Einrichtung bleibt der Antrag der Angehörigen. Google stellt dafür ein Online-Formular bereit, über das Sie entweder die Löschung des Kontos oder die Herausgabe von Daten beantragen. Sie laden Sterbeurkunde und Ausweis der antragstellenden Person hoch, jeweils mit Übersetzung, falls die Dokumente nicht auf Englisch sind. Google prüft den Antrag mehrstufig, was einige Wochen dauern kann. Eine Datenherausgabe wird nur selten gewährt — die reine Löschung ist deutlich wahrscheinlicher.

Sichern Sie deshalb vorher alles, was Sie behalten möchten: Über Google Takeout lassen sich Fotos, Mails und Dateien als Archiv exportieren, solange Sie noch Zugang zum Konto haben.


Apple und iCloud: der Nachlasskontakt

Apple-Konten sind besonders stark geschützt, und das macht den Zugriff für Angehörige ohne Vorbereitung schwierig. Auf einem iPhone liegen oft die wertvollsten Daten — Fotos, Nachrichten, Sprachmemos — und genau hier ist der Zugang am stärksten verriegelt.

Der vorgesehene Weg ist der Nachlasskontakt (Legacy Contact). Apple-Nutzer können zu Lebzeiten in den Einstellungen eine oder mehrere Personen benennen, die nach ihrem Tod Zugriff auf die in iCloud gespeicherten Daten erhalten. Dabei wird ein Zugriffsschlüssel erzeugt — am besten ausgedruckt und an einem sicheren Ort verwahrt. Mit diesem Schlüssel und der Sterbeurkunde fordert der Nachlasskontakt anschließend den Zugang an. Apple richtet dann ein befristetes Zugriffskonto ein, über das sich die Daten herunterladen lassen.

War kein Nachlasskontakt eingerichtet, bleibt nur der Weg über den Apple-Support mit Sterbeurkunde. In manchen Fällen verlangt Apple zusätzlich einen Gerichtsbeschluss, der Sie als Erben oder Nachlassverwalter ausweist — ein deutlicher Grund, einen Nachlasskontakt rechtzeitig zu hinterlegen. Wie man solche Zugänge zu Lebzeiten ordnet, beschreibt unser Ratgeber zur Vorsorge beim digitalen Nachlass.


Instagram: Gedenkzustand oder Löschung

Instagram gehört wie Facebook zum Meta-Konzern und bietet dieselben zwei Möglichkeiten — auch wenn das Verfahren technisch getrennt ist.

Im Gedenkzustand bleibt das Profil mit allen Beiträgen erhalten, zeigt aber den Hinweis “In Erinnerung an” und lässt keine Änderungen oder Anmeldungen mehr zu. Followerzahlen und Beiträge frieren in dem Zustand ein, in dem sie zum Zeitpunkt der Meldung waren. Für den Gedenkzustand genügt ein Nachweis des Todes, etwa ein Link zu einem Nachrichtenartikel oder einer Todesanzeige.

Für die Löschung verlangt Instagram mehr: die Sterbeurkunde sowie einen Nachweis, dass Sie ein direkter Angehöriger sind — in der Regel die Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen, aus der das Verwandtschaftsverhältnis hervorgeht. Beide Anträge stellen Sie über die entsprechenden Formulare im Instagram-Hilfebereich. Wenn Sie noch die Zugangsdaten und das hinterlegte Handy haben, ist die Löschung direkt in der App der schnellste Weg.


WhatsApp: Löschung über den Support

WhatsApp hat kein Gedenkprofil und keinen formellen Antragsprozess wie Facebook. Das Konto ist an die Telefonnummer gebunden, und genau daran lässt sich die Lösung festmachen.

Der direkteste Weg: Wenn Sie noch Zugriff auf Gerät und SIM-Karte haben, löschen Sie das Konto selbst in der App unter “Einstellungen”, “Konto”, “Mein Konto löschen”. Das entfernt Profil, Gruppen-Mitgliedschaften und gespeicherte Daten vollständig.

Ist das nicht möglich, schreiben Sie an den WhatsApp-Support (über die App oder die im Hilfebereich genannte E-Mail) mit der ausdrücklichen Bitte, das Konto eines Verstorbenen zu löschen. Nennen Sie die Telefonnummer im internationalen Format, also mit Ländervorwahl statt der führenden Null. Einen Sterbeurkunden-Upload verlangt WhatsApp dabei meist nicht.

Bevor Sie löschen: Chats lassen sich über “Chat exportieren” als Textdatei sichern, auf Wunsch mit Bildern und Sprachnachrichten. Für viele Angehörige sind gerade diese letzten Nachrichten später unersetzlich.


Was bleiben darf

Nicht jedes Konto muss gelöscht werden, und nicht alles, was an einen Menschen erinnert, gehört in eine Plattform, die ihn nie gekannt hat. Wenn das Aufräumen erledigt ist, stellt sich oft die ruhigere Frage, was von diesen Spuren bewahrt werden soll — und wo.

Manche Familien führen die gesicherten Fotos, Videos und Nachrichten an einem eigenen, privaten Ort zusammen, der nicht von den Regeln und Algorithmen sozialer Netzwerke abhängt. Lichthain bietet dafür einen geschützten Gedenkort, an dem diese Erinnerungen für die Familie zugänglich bleiben. Das hat Zeit — wichtig ist nur, vorher nichts zu verlieren, was sich nicht wiederherstellen lässt.


Häufige Fragen

Welche Nachweise brauche ich, um ein Konto zu löschen?

In fast allen Fällen die Sterbeurkunde, oft zusätzlich einen Verwandtschaftsnachweis wie Geburts- oder Heiratsurkunde oder einen Erbschein. Manche Plattformen akzeptieren auch eine Todesanzeige. Halten Sie diese Dokumente als Scan oder Foto bereit, bevor Sie einen Antrag stellen.

Wird ein Facebook-Konto automatisch gelöscht?

Nein. Ohne Meldung bleibt das Profil bestehen. Angehörige können es in den Gedenkzustand versetzen lassen oder die vollständige Löschung beantragen. Hatte die Person einen Nachlasskontakt benannt, kann dieser das Profil eingeschränkt verwalten.

Wie lösche ich das Google-Konto eines Verstorbenen?

Wenn die Person den Kontoinaktivität-Manager eingerichtet hat, läuft alles automatisch nach ihren Vorgaben. Andernfalls stellen Angehörige über ein Google-Formular einen Antrag auf Löschung oder Datenherausgabe und laden Sterbeurkunde und Ausweis hoch.

Kann ich das WhatsApp-Konto eines Verstorbenen löschen?

Ja. Schreiben Sie an den WhatsApp-Support mit der Bitte um Löschung und nennen Sie die Telefonnummer im internationalen Format. Schneller geht es, wenn Sie noch Zugriff auf SIM-Karte und Gerät haben und das Konto selbst in der App löschen.

Welches Konto sollte ich zuerst löschen?

Keines zuerst löschen, sondern zuerst sichern. Beginnen Sie mit dem E-Mail-Postfach, denn es ist der Generalschlüssel zu fast allen anderen Diensten. Das E-Mail-Konto löschen Sie zuletzt, wenn alle anderen Konten geregelt sind.